Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kNm
Jede Person, die Fahrzeug- und Ladekrane über 300 kN bedient, muss über einen Kranführerausweis verfügen. Der Erwerb des gesetzlich vorgeschriebenen Fachkenntnisnachweises und eine Unterweisung vor Ort schützen MitarbeiterInnen und Unternehmen vor Verstößen gegen die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), gegen die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und gegen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG).
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