Fachausbildung Sicherheitsfachkraft
Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl.Nr. 450/1994 und der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO), sind die Betriebe verpflichtet, je nach Größe ihrer Arbeitsstätten, Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) einzusetzen.
In dieser Ausbildung, die mit einem Zeugnis abschließt, werden Sie zur Sicherheitsfachkraft gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) und der SFK-Verordnung ausgebildet. Sie erhalten mit dem Zeugnis die europaweit anerkannte Berechtigung, als Sicherheitsfachkraft nominiert zu werden.
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