AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den öffentlichen Seminarbereich

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Durchführung von Seminaren, Lehrgängen, Aus- und Weiterbildungen, Qualifizierungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen (in der Folge „Seminare“ genannt), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für bestimmte Seminarleistungen nichts anderes bestimmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Anbieter und Kontaktdaten:

bfi Steiermark gGmbH | Keplerstraße 109 │8020 Graz | geschaeftsfuehrung@bfi-stmk.at | www.bfi-stmk.at | FN 593746 g

2. Anmeldungen/Bestellungen und Vertragsabschluss

Um die Effizienz der Seminare zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt. Die Anmeldungen/Bestellungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung/Bestellung bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn notwendig, da sonst eine Teilnahme am jeweiligen Seminar nicht gewährleistet ist. Die Anmeldung/Bestellung kann schriftlich (online, per E-Mail oder per Brief), telefonisch sowie persönlich erfolgen und ist rechtsverbindlich. Sofern der:die Teilnehmende eine E-Mail-Adresse angibt, wird die Rechnung elektronisch übermittelt. Der:die Teilnehmende stimmt ausdrücklich zu, Rechnungen elektronisch zu erhalten. Die Anmeldebestätigung/Bestellbestätigung stellt keine Rechnung dar, die Rechnung wird gesondert – an die von dem:der Teilnehmenden bekanntgegebene E-Mail-Adresse – übermittelt.

3. Zahlungsbedingungen

Der Seminarpreis (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) ist spätestens mit Rechnungserhalt bei Seminarbeginn fällig. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung/Bestellung vom bfi Steiermark veröffentlichten Preise. Alle veröffentlichten Preise sind ohne Gewähr; Druck- und Schreibfehler sind vorbehalten. Hinsichtlich nachträglicher Preisänderungen siehe unter Punkt 9. – Änderungen. Grundsätzlich ist die Zahlung mittels Barzahlung, Sofortüberweisung (EPS), Kreditkarte und Rechnung möglich. Im Falle eines Kaufs mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos frühestens 14 Tage vor Seminarbeginn. Bei Kauf auf Rechnung ist der Seminarpreis rechtzeitig nach Rechnungslegung zu bezahlen, sodass dieser spätestens zu Seminarbeginn am Konto des bfi Steiermark einlangt. Es liegt im alleinigen Ermessen des bfi Steiermark, ob und in welcher Form im Einzelfall Ratenzahlung gewährt wird. Hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Bei Zahlungsverzug wird der gesamte Seminarpreis sofort fällig.

4. Ermäßigungen und Förderungen

Etwaige Ermäßigungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Nachweise zur Inanspruchnahme der Ermäßigung bereits vor Kursbeginn erbracht wurden. Zur Einlösung des AK-Bildungsschecks ist die Abgabe des Original-Beleges erforderlich. Ermäßigungen werden nicht bereits im Zuge der Anmeldung in Abzug gebracht, sondern erst bei Vorlage der entsprechenden Nachweise dem:der Teilnehmenden rücküberwiesen. Für Förderungen gelten jeweils gesonderte Bedingungen der jeweiligen Förderstellen. Ob und welche konkreten Ermäßigungen oder Förderungen im Einzelfall gewährt werden, liegt im Ermessen des bfi Steiermark.

5. Widerrufsrecht

Der:die Teilnehmende kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag bzw. einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (das sind Verträge per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel) ohne Angabe von Gründen schriftlich (Brief oder E-Mail) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage (Samstag, Sonn- und Feiertage zählen mit) ab Vertragsabschluss. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (per Brief oder per E-Mail). Dies gilt nicht für Seminare, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

6. Stornierungen

Eine kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des Seminars ist schriftlich möglich (Datum des Poststempels bzw. Sendedatum des E-Mails). Bei Abmeldung nach dieser Frist, aber vor Beginn des Seminars, wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Stornierung, Abbruch bzw. einseitige Beendigung des Seminars durch den:die Teilnehmende:n wird der gesamte Seminarpreis in Rechnung gestellt und es ist keine (auch nicht teilweise) Rückerstattung des Seminarpreises möglich. Bei Nominierung eines:r Ersatzteilnehmenden entfällt die Stornogebühr.

7. Rückzahlungen

Allfällige Rückzahlungen werden vom bfi Steiermark automatisch auf das zur Zahlung verwendete Konto veranlasst.

8. Seminarbestätigung/Abschlussdokumente

Nach Beendigung des Seminars erhält jede:r Teilnehmehmende, welche:r zumindest 75 % der Seminardauer anwesend war (sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmen), eine Seminarbestätigung. Darüber hinaus werden Abschlussdokumente wie z.B. Seminarbestätigungen, Zertifikate, Diplome erst dann ausgehändigt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wurde.

9. Änderungen

Das bfi Steiermark behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Programms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, des Seminarpreises, des Kursortes, eines Trainers : einer Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderung infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich ist. Änderungen werden nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Sind die Änderungen für den/die Teilnehmende nicht zumutbar, kann der/die Teilnehmende selbstverständlich vom Vertrag zurückzutreten.

10. Ausschluss von der weiteren Seminarteilnahme

Das bfi Steiermark ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, Teilnehmende von der weiteren Teilnahme am betreffenden Seminar auszuschließen. Wichtige Gründe, die zum Ausschluss vom Seminar berechtigen, sind unter anderem:

  • der hinreichende Verdacht einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung des/r Teilnehmenden, welche im Rahmen der Seminarteilnahme begangen oder deren Begehung versucht wurde;
  • wenn durch das Verhalten des Teilnehmers / der Teilnehmerin die ordnungsgemäße und zielgerichtete Abwicklung des Seminars– trotz mehrmaliger Ermahnung – beeinträchtigt wurde;
  • berechtigte Beschwerden über den:die Teilnehmende:n bzw. über dessen:deren Verhalten, die durch andere Teilnehmende und/oder durch Trainer:innen an die Geschäftsführung herangetragen wurden.

11. Seminarabsagen

Das bfi Steiermark behält sich in begründeten Ausnahmefällen vor, angekündigte Seminare abzusagen. In diesem Fall wird ein bereits einbezahlter Seminarpreis zur Gänze refundiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird – soweit der Schaden nicht durch das bfi Steiermark oder eine Person, für die das bfi Steiermark einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.

12. Sondertermine

Die in Bildungsprogrammen genannten Termine stellen das Rahmenprogramm des bfi Steiermark dar, bei einer ausreichenden Zahl von Teilnehmenden (abhängig vom jeweiligen Seminar) können selbstverständlich zusätzliche Termine eingeschoben werden.

13. Schulungsunterlagen und Zugangsdaten

Die dem:r Teilnehmenden überlassenen Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne vorherige Genehmigung des bfi Steiermark weder kopiert noch Dritten überlassen werden. Zugangsdaten (Username und Passwort) zu Lernplattformen und IT-Systemen dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.

14. Nutzung der Website und Datenschutz

Durch die Nutzung der Website sowie mit der Anmeldung/Bestellung eines Seminars stimmt der:die Teilnehmende den AGB sowie den Datenschutzbestimmungen des bfi Steiermark zu und versichert, dass alle übermittelten Informationen und Angaben richtig, vollständig und zutreffend sind. Die übermittelten Informationen und personenbezogenen Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Auf der Website ist die Anmeldung/Bestellung zu einem Seminar auch über die Funktion „Einkauf als Gast“ möglich. Dabei werden nur die für die Bearbeitung der Anmeldung/Bestellung unverzichtbaren personenbezogenen Daten angefordert. Nach Abschluss des Kaufvorgangs besteht die Möglichkeit sich als Benutzer:in registrieren zu lassen oder als „Gast“ fortzufahren.

Das bfi Steiermark ist berechtigt, Daten, welche den:die Teilnehmende:n betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden sowie zu verwerten. Das bfi Steiermark verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die es von Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Seminar erhalten hat, vertraulich zu behandeln und unberechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme an einem Seminar hinaus.

Dem:der Teilnehmenden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollte der:die Teilnehmehmende der Meinung sein, dass die Verwendung der Daten nicht rechtskonform erfolgt, steht der Weg einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) offen. Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter www.bfi-stmk.at/datenschutz.

Bild-, Video- sowie Tonaufnahmen von Personen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person erlaubt. Das Aufzeichnen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Lernmaterial, Vortrag oder während der Veranstaltungen ist nicht gestattet.

15. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des bfi Steiermark gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart. Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

16. Gläubigerschutz

Im Falle einer Übergabe an das Inkassobüro werden vom bfi Steiermark die notwendigen Daten an den KSV 1870 übermittelt.

17. Druck- und Schreibfehler sowie Irrtümer

Das bfi Steiermark behält sich das Recht vor, aufgrund von Druck- oder Schreibfehlern sowie Irrtümern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenschulungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Durchführung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen (in der Folge Seminar genannt) für Organisationen (Unternehmen, Vereine, Körperschaften etc.), soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für bestimmte Schulungsleistungen nichts anderes bestimmen.

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom bfi Steiermark als Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. AGB der auftragserteilenden Organisation werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen sowie die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge, nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Vertragsparteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Anbieter und Kontaktdaten:bfi Steiermark gGmbH| Keplerstraße 109 │8020 Graz | geschaeftsfuehrung@bfi-stmk.at | www.bfi-stmk.at | FN 593746 g

2. Zahlungsbedingungen, Steuern und Gebühren

Alle Preise werden in Euro (inklusiver gesetzlicher Umsatzsteuer) angegeben. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Preise basieren auf die im Angebot genannten Leistungen. Bei Seminaren für Organisationen, die mehrere Einheiten umfassen, ist das bfi Steiermark berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und für jede Einheit gesondert eine Teilrechnung zu legen. Der:die Auftraggeber:in stimmt ausdrücklich zu, Rechnungen elektronisch zu erhalten. Die Rechnung wird gesondert – an die von dem:der Auftraggeber:in bekanntgegebenen E-Mail-Adresse – übermittelt.

Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungserhalt netto Kassa fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Seminare bzw. für die Vertragserfüllung durch das bfi Steiermark. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 12 % p.a. und Mahngebühren verrechnet. Es liegt im alleinigen Ermessen des bfi Steiermark, ob und in welcher Form im Einzelfall eine Teilzahlung gewährt wird. Hier für ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Bei Teilzahlungen ist das bfi Steiermark bei Nichteinhaltung zweier Raten berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die noch offenen Forderungen entsprechend fällig zu stellen.

Die auftragserteilende Organisation ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Vertragserfüllung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder behaupteter Mängel zurückzuhalten. Weiters ist die auftragserteilende Organisation nicht berechtigt, gegen Forderungen des bfi Steiermark mit Gegenforderungen aufzurechnen und/oder Zahlungen zurückzuhalten.

3. Auftrag

Inhaltliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistung durch das bfi Steiermark stellt das von der auftragserteilenden Organisation freigegebene Konzept dar. Inhaltliche oder zeitliche Veränderungen der Dienstleistung bedürfen dem Einverständnis durch die auftragserteilende Organisation.

Das bfi Steiermark behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen vereinbarte Seminare in Einvernehmen mit der auftragserteilenden Organisation zu verschieben, abzusagen oder zu unterbrechen. In diesem Fall werden eventuell bereits geleistete Zahlungen auf nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird soweit der Schaden nicht durch das bfi Steiermark oder eine Person, für die das bfi Steiermark einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.

Sollte sich im Zuge der Erbringung der Vertragsdurchführung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich wird, ist das bfi Steiermark verpflichtet, dies der auftragserteilenden Organisation sofort anzuzeigen. Jede:r Vertragspartner:in ist in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des bfi Steiermark angefallenen Kosten und Spesen sind von der auftragserteilenden Organisation zu ersetzen.

4. Durchführung

Es besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Durchführung eines Seminars durch eine:n bestimmte:n Trainer:in oder an einem bestimmten Unterrichtsort. Die Durchführung eines Seminars am Ort der auftragserteilenden Organisation (Inhouse-Training) oder an einem anderen von der auftragserteilenden Organisation vorgegebenen Ort bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

5. Seminarbestätigung / Abschlussdokumente

Nach Beendigung des Seminars erhält jede:r Teilnehmende, der:die zumindest 75 % des Seminars anwesend war (sofern die gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmen), eine Bestätigung. Darüber hinaus werden Abschlussdokumente wie z.B. Seminarbestätigungen, Zertifikate, Diplome erst dann ausgehändigt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag vollständig bezahlt wurde.

6. Schulungsunterlagen und Zugangsdaten

Die dem:der Teilnehmenden überlassenen Seminarunterlagen oder Datenträger dürfen ohne vorherige Genehmigung des bfi Steiermark weder kopiert noch Dritten überlassen werden. Zugangsdaten (Username und Passwort) zu Lernplattformen und IT-Systemen dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.

7. Änderungen

Das bfi Steiermark behält sich das Recht vor, inhaltliche Änderungen des Programms, der Anzahl der Unterrichtseinheiten, des Preises, des Durchführungsortes, eines Trainers/ einer Trainerin und der Kurstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderung infolge faktischer Gegebenheiten erforderlich sind. Änderungen werden nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Sind die Änderungen für die auftragserteilende Organisation nicht zumutbar, kann diese vom Vertrag zurücktreten.

8. Ausschluss von der weiteren Seminarteilnahme

Das bfi Steiermark ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme am Seminar auszuschließen. Die auftragserteilende Organisation wird davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. In einem solchen Fall erfolgt keine – auch keine anteilige – Rückerstattung des Seminarpreises bzw. keine Reduktion des noch offenen Rechnungsbetrages. Wichtige Gründe die zum Ausschluss vom Seminar berechtigen, sind unter anderem:

  • der hinreichende Verdacht einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung des:der Teilnehmenden, welche im Rahmen der Seminarteilnahme begangen oder deren Begehung versucht wurde;
  • wenn durch das Verhalten des:der Teilnehmenden die ordnungsgemäße und zielgerichtete Abwicklung des Seminars – trotz mehrmaliger Ermahnung – beeinträchtigt wurde;
  • berechtigte Beschwerden über den:die Teilnehmende bzw. über dessen:deren Verhalten, die durch andere Teilnehmende und/oder durch Trainer:innen an die Geschäftsführung herangetragen wurden.

9. Stornobedingungen

Stornierung vor Seminarbeginn: Stornierungen durch die auftragserteilende Organisation sind nur mit schriftlicher Zustimmung des bfi Steiermark möglich. Ist das bfi Steiermark mit der Stornierung einverstanden, so wird eine Stornogebühr in der Höhe der bereits erbrachten Vorleistungen und bisher angefallenen Kosten verrechnet.

Abbruch bzw. einseitige Beendigung des Seminars: Bei Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Seminars durch die auftragserteilende Organisation wird dieser die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt.

10. Haftung

Das bfi Steiermark haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern dem bfi Steiermark Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den:die Auftraggeber:in ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das bfi Steiermark haftet nicht für persönliche Gegenstände von Teilnehmenden sowie der bereitgestellten Schulungsunterlagen. Haftungsansprüche gemäß §§ 957ff ABGB sowie als Veranstalter werden ausdrücklich ausgeschlossen. Das bfi Steiermark übernimmt weiters keine Gewähr für Druck- und Schreibfehler in den Publikationen in Print- und/oder Onlinemedien. Ebenfalls ausgeschlossen werden Haftungsansprüche gegenüber dem bfi Steiermark, welche aus der Anwendung der vom bfi Steiermark im Zuge des Seminars erworbenen Kenntnisse resultieren.

11. Loyalität

Die Vertragspartner:innen verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung (über Dritte) von Mitarbeitenden des:der anderen Vertragspartners:in, die an der Realisierung des Seminars gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der:Die dagegen verstoßende Vertragspartner:in ist verpflichtet, Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des:der Mitarbeitenden zu zahlen.

12. Nutzung der Website und Datenschutz

Der:die Auftraggeber:in erteilt die ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, dass die bei Vertragsdurchführung erfassten Daten vom bfi Steiermark elektronisch verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Dies betrifft die Daten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber:in sowie die Daten des:der Teilnehmenden. Das bfi Steiermark ist berechtigt, Daten, die den:die Teilnehmenden betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden sowie zu verwerten. Die übermittelten Informationen und personenbezogenen Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Das bfi Steiermark verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die es von Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Seminar erhalten hat, vertraulich zu behandeln und unberechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme am Seminar hinaus. Dem:der Teilnehmenden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Sollte der:die Teilnehmende der Meinung sein, dass die Verwendung der Daten nicht rechtskonform erfolgt, steht der Weg einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) offen. Die aktuelle Datenschutzerklärung findet man auf der Homepage des bfi Steiermark unter www.bfi-stmk.at/datenschutz. Bild-, Video- sowie Tonaufnahmen von Personen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person erlaubt. Das Aufzeichnen von Bild-, Video- und Tonaufnahmen vom Lernmaterial, Vortrag oder während des Seminars ist nicht gestattet.

13. Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des bfi Steiermark als vereinbart. Für Vereinbarungen mit Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

14. Gläubigerschutz

Im Falle einer Übergabe an das Inkassobüro werden vom bfi Steiermark die notwendigen Daten an den KSV 1870 übermittelt.

15. Druck- und Schreibfehler sowie Irrtümer

Das bfi Steiermark behält sich das Recht vor, aufgrund von Druck- oder Schreibfehlern sowie Irrtümer nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

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