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7 Unterrichtseinheiten
0 Seminartermine
Kurstermine
Preis
€ 485,00
inkl. 10% USt.
Überblick
Inhalt/Beschreibung
Termine
Inhalt/Beschreibung des Seminares
Inhalt/Nutzen der Ausbildung
Ihre Kenntnisse werden in einer schriftlichen Klausur und einer kommissionellen mündlichen Prüfung (rechtliche Rahmenbedingungen der Personalverrechnung, insbesondere die Prüfungsfächer Sozial-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht, personalverrechnungsrelevante Inhalte zu Buchführungssystemen) überprüft und mit dem bfi-PersonalverrechnerInnen-Zeugnis bestätigt.
Hinweis zur Selbstständigkeit als PersonalverrechnerIn:
Sie möchten sich als PersonalverrechnerIn selbstständig machen?
Bitte beachten Sie, dass 2018 eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten ist, die den Zugang zum Gewerbe neu regelt. Wenn Sie sich als BuchhalterIn oder PersonalverrechnerIn selbstständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.
Der schriftliche Teil der Fachprüfung gemäß bfi-Prüfungsordnung kann i.d.R. im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.
Hinweis zur Selbstständigkeit als PersonalverrechnerIn:
Sie möchten sich als PersonalverrechnerIn selbstständig machen?
Bitte beachten Sie, dass 2018 eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten ist, die den Zugang zum Gewerbe neu regelt. Wenn Sie sich als BuchhalterIn oder PersonalverrechnerIn selbstständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.
Der schriftliche Teil der Fachprüfung gemäß bfi-Prüfungsordnung kann i.d.R. im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.
Karrieremöglichkeit
Sie absolvieren die bfi-Personalverrechnungsklausur.
Abschluss
bfi-PersonalverrechnerInnen-Zeugnis
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur PersonalverrechnerInnenprüfung sind Kenntnisse in der Personalverrechnung auf dem Niveau der Diplomausbildung PersonalverrechnerIn
Zielgruppe
AbsolventInnen der "Diplomausbildung PersonalverrechnerIn" und Personen, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur PersonalverrechnerInnenprüfung erfüllen
- AnwärterInnen auf den Beruf PersonalverrechnerIn