
Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ ist eine finanzielle Qualifizierungsförderung für berufstätige Grazer:innen mit niedrigem (Haushalts-)Einkommen.
Dabei können Kosten bis zu € 3.000 für berufliche Weiterbildungen übernommen werden.
Die Initiative „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ des Bereichs Arbeit und Beschäftigung des Sozialamtes der Stadt Graz fördert persönliche Weiterbildung bzw. Umschulung mit bis zu 3.000 Euro pro Person. Bezahlt werden damit ein Teil der Kosten oder die gesamten Kosten der Kurse, Aus- und Weiterbildungen oder Umschulungen.
Gefördert werden können:
- Personen zwischen 18 und 64 Jahren
- die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
- seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und
- über ein niedriges (Haushalts-)Einkommen verfügen
Welche Personen können keine Förderung erhalten?
- Schüler:innen, Lehrlinge und Student:innen
- Bezieher:innen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
- Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz (neu) bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
- Arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
- Transitarbeitskräfte
Zudem sind von der Förderung Personen ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit politischen Parteien stehen.
Was bedeutet niedriges (Haushalts-)Einkommen?
Falls Ihnen als alleinstehende Person monatlich netto nicht mehr als 1.827 Euro zur Verfügung stehen (im Jahreszwölftel), können Sie einen Antrag auf Qualifizierungsförderung stellen. Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben, wenden Sie sich für eine Abklärung direkt an die Berater:innen von ÖSB Consulting. (Quelle: EU-SILC 2024, letzte Aktualisierung 29.04.2025).
Hinweis: Es werden sämtliche (Haushalts-)Einkommen berücksichtigt (z.B. auch Alimente-Zahlungen und sonstige Einkünfte). Ausgenommen sind die Familien- und Wohnbeihilfe.
Die Berechnung des Haushaltseinkommens erfolgt durch die ÖSB Berater:innen.
Welche Aus- und Weiterbildungen können gefördert werden?
Förderbare Aus- und Weiterbildungen bzw. Umschulungen sind alle im weitesten Sinn für den Arbeitsmarkt nutzbaren Kurse, wie z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Diese sollen allgemein sinnvoll und verwertbar für den Arbeitsmarkt sein.
Die Qualifizierung muss im Inland, außerhalb des derzeitigen Betriebes und bei einem professionellen Bildungsträger gemacht werden. Sie darf außerdem insgesamt nicht mehr als 7.500 Euro kosten, um die Förderung bis zu 3.000 Euro dafür beziehen zu können.
Welche Qualifizierungen sind von einer Förderung ausgeschlossen?
- Studiengebühren
- Qualifizierungen, zu denen der Dienstgeber/die Dienstgeberin verpflichtet ist
- Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen)
- Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter
- Führerscheine der Klassen A und B
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Qualifizierungsförderung.
Hier klicken für die Leichter Lesen-Version.