Berufsreifeprüfung - Modul Deutsch

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  • Preis
    € 1.400,00 inkl. 10% USt.
  • AK Preis
    € 1.170,00
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Die Preise enthalten die Kosten für die Seminar-Unterlagen.
Wenn Sie die Prüfung beim bfi Steiermark machen, zahlen Sie zusätzlich 150 Euro Prüfungs-Gebühr.

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Seminarorte und -zeiten

19.03.2026 - 29.04.2027
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Zeiten

Do 18:00-22:00

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06648072786201

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8020023226

Teilzahlung

13 Raten zu je € 107,69

25.03.2026 - 28.04.2027
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Zeiten

Mi 18-22 Uhr (Präsenz), tlw. Do 18-22 Uhr (Online)

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1020008726

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13 Raten zu je € 107,69

07.04.2026 - 20.04.2027
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Di 18:00-22:00

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06648072786201

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9020005126

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12 Raten zu je € 116,67

06.05.2026 - 28.04.2027
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Zeiten

Mi 18:00-22:00, 6x Samstag ab 08:00 Uhr inkl. Probematura

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05 7270 2201

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3020043626

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11 Raten zu je € 127,27

06.05.2026 - 08.09.2027
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Mi 18:00-22:00

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7020006126

Teilzahlung

16 Raten zu je € 87,50

08.05.2026 - 10.09.2027
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Fr 08:00-12:00

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05 7270 2201

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3020043726

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16 Raten zu je € 87,50

12.10.2026 - 13.12.2027
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Mo 18:00-22:00

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06648072786201

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14 Raten zu je € 100,00

14.10.2026 - 15.12.2027
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Mi 18:00-22:00

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14 Raten zu je € 100,00

19.10.2026 - 13.12.2027
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Mi 18:00-22:00 - 2x Sa, 08:00-13:00 (1x Probematura)

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2020007726

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14 Raten zu je € 100,00

21.10.2026 - 15.12.2027
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23.10.2026 - 13.12.2027
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23.10.-18.12.2026 immer Freitag 17-21 Uhr und 11.01.-13.12.2027 immer Montag 18-22 Uhr

Telefon­nummer

06648072787101

Seminar­nummer

5820009526

Teilzahlung

13 Raten zu je € 107,69

27.10.2026 - 14.12.2027
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Di 18:00-22:00

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06648072787101

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7820010126

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27.10.2026 - 14.12.2027
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06648072787101

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9820002426

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Wissenswertes

Mit Berufsausbildung und Berufspraxis zur Matura!





Was ist die Berufsreifeprüfung?



Die Begriffe "Berufsmatura", "Lehre und Matura", "Lehre mit Matura" und "Berufsreifeprüfung" bedeuten alle dasselbe. Sie ermöglichen die Matura ohne Besuch einer höheren Schule.



Die Berufsreifeprüfung ist eine vollwertige Matura. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs in Österreich. Im Staatsdienst ist sie gleichwertig mit der normalen Matura für den gehobenen Dienst.



Aus welchen Fächern besteht die Berufsreifeprüfung?



Die Berufsreifeprüfung hat vier Prüfungen:

- Deutsch

- Englisch

- Mathematik

- Ein Bereich aus Ihrem Berufsfeld



Bis zu drei Prüfungen können Sie im bfi Steiermark machen. Dort gibt es Vorbereitungskurse für Deutsch, Englisch, Mathematik und verschiedene Fachgebiete. Eine Prüfung müssen Sie an einer höheren Schule als externe Prüfung ablegen. Diese Schule gibt das Abschlusszeugnis für die Berufsreifeprüfung aus. Wir helfen Ihnen gerne, die passende Schule zu finden.



Die Prüfung im Fachbereich entfällt, wenn Sie bestimmte Nachweise haben. Dazu gehören bestimmte Meisterprüfungen oder

- Ein Diplom von einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

- Ein Abschluss von einer Werkmeisterschule

- Ein Abschluss einer vierjährigen mittleren Schule mit Abschlussarbeit.

Ziel der Ausbildung

Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die Berufsmatura in Deutsch vor.

Inhalt der Ausbildung

Die Seminarinhalte passen zum gesetzlich vorgeschriebenen Curriculum Deutsch. Sie behandeln diese Kompetenz-Bereiche:



  • Zuhören
  • Sprechen
  • Lesen
  • Schreiben
  • Sprachbewusstsein
  • Reflexion
  • Kreative Ausdrucksformen.

Zielgruppe

Personen, die die Teilprüfung der Berufsreifeprüfung (Berufsmatura) in Deutsch ablegen wollen

Voraussetzungen

Sie können die Berufsreifeprüfung machen, wenn Sie eine der untenstehenden Prüfungen oder Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben.



Sie können sich aber schon während Ihrer Lehrlings-Ausbildung oder während des Besuchs einer BMS auf die Prüfung vorbereiten. Bis zu 3 Teilprüfungen können Sie schon vor dem Abschluss Ihrer Ausbildung oder Prüfung machen.



Für die letzte Teil-Prüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie die formalen Zugangskriterien erfüllen:



  • Lehrabschlussprüfung gem. º 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • FacharbeiterInnenprüfung gem. º 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • MeisterInnenprüfung gemäß º 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß º 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß º 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß º 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. º 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit º 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß º 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur - MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.

Abschluss

Das ist ein Teil-Zeugnis der Berufsreife-Prüfung für das Fach Deutsch.

Lernformat

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Blended Learning („Gemischtes Lernen“) ist die sinnvolle Verknüpfung von Präsenztraining und e-Learning bzw. Fernlernen.

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