Ausbildung nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG)
Ziel
Nach erfolgreicher Absolvierung der Aufschulung erhalten Sie ein staatlich anerkanntes Zeugnis. Sie erwerben die Berechtigung zur Berufsausübung als Fach-SozialbetreuerIn und zur Führung der Berufsbezeichnung "Fach-SozialbetreuerIn mit Spezialisierung Behindertenbegleitung".
Inhalt
Die Ausbildung umfasst 400 Unterrichtseinheiten Theorie und 120 Stunden Praxis.
Persönlichkeitsbildung; Sozialbetreuung allgemein; humanwissenschaftliche Grundbildung; Politische Bildung und Recht; Medizin und Pflege; Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung; schwerpunktspezifische Sozialbetreuung - Behindertenbegleitung
Die praktische Ausbildung ist im Ausmaß von 120 Stunden zu absolvieren.
Voraussetzungen
positiv absolvierte Ausbildung zum/zur Behinderten(fach)betreuerIn nach dem Privatschulgesetz; Personen, die jünger als 55 Jahre sind oder zu diesem Zeitpunkt nicht über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung verfügen (Stichtag 18. Jänner 2008)
Zielgruppe
Behinderten(fach)betreuerInnen (Ausbildung nach dem Privatschulgesetz), die jünger als 55 Jahre sind (Stichtag 18. Jänner 2008) oder nicht über mehr als 5 Jahre Berufserfahrung verfügen und die gesetzlich geforderte Aufschulung absolvieren wollen
Abschluss
Zeugnis
Kursorte und -zeiten
Bitte kontaktieren Sie das bfi Steiermark unter der Serviceline +43 (0)5 7270.
Alternative Kursorte
In folgendem Bildungszentrum wird dieses Seminar angeboten: