Das österreichische Gewerberecht (GewO) erlaubt Gewerbetreibenden - unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung - eine Reihe von Tätigkeiten auf dem Gebiet anderer Gewerbe auszuüben („sonstige Rechte von Gewerbetreibenden“ bzw. „Nebenrechte“).
Gemäß § 32 Abs. 2 GewO haben sich Gewerbetreibende entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte zu bedienen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist. Die ist bei elektrotechnischen Tätigkeiten der Fall (z.B. für den Anschluss von elektrischen Geräten).
Neben ElektrikerInnen können dabei technische Fachkräfte
- mit einer speziellen fachlichen Zusatzausbildung herangezogen werden. Nach bestandener kommissioneller Abschlussprüfung dient dieses Seminar als Nachweis dieser speziellen fachlichen Zusatzausbildung* * .
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(* ) Zur Ausführung von Tätigkeiten gem. § 32 Abs. 2 GewO (Nebenrechte) wird darauf verwiesen, dass laut BMDW eine diesbezügliche Person als „ausgebildete und erfahrene Fachkraft“ anzusehen ist, wenn diese (als Nicht-Elektriker/in) u.a. über eine mehrjährige fachliche Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis (eine Lehrabschlussprüfung in einem anderen Beruf und mehrjährige Berufspraxis) verfügt und darüber hinaus eine spezielle fachliche Ausbildung absolviert hat.
(* * ) Dieses Seminar richtet sich inhaltlich nach dem Lehrgang für elektrotechnische Sicherheitsvorschriften laut Elektrotechnik-Verordnung (StF: BGBl. II 41 / 2003 vom 28.1.2003).