Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

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20.11.2024 - 20.11.2024
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23.11.2024 - 23.11.2024
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Wissenswertes

LenkerInnen von LKWs über 3,5 t hzG zum gewerbsmäßigen Transport von Gütern müssen einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen (§ 19b GütbefG).
Dieser wird von der zuständigen (Führerschein-) Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB absolviert und der zuständigen (Führerschein-)Behörde eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen. Das bfi Steiermark ist eine für die Weiterbildung gemäß § 12 GWB ermächtigte Ausbildungsstätte.

Diese Regelungen gelten ebenso für LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie, § 14c GelverkG/§ 44c KflG).

Ziel der Ausbildung

Nach dem Seminar
  • haben Sie erforderliche Kenntnisse im Umfang von 7 Stunden für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19b GütbefG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) erworben.
Das Modul ist ebenfalls für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) anrechenbar.

Das Modul umfasst die gesetzlichen Anforderungen für den verpflichtenden Kenntnisbereich Verkehrssicherheit.

Inhalt der Ausbildung

Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Zielgruppe

  • LenkerInnen von LKWs über 3,5 t hzG zum gewerbsmäßigen Transport von Gütern
  • LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen

Voraussetzungen

  • Grundqualifikation BerufskraftfahrerIn Güterverkehr oder Führerschein Klasse C, C+E, C1, C1+E
    oder
  • Grundqualifikation BerufskraftfahrerIn Personenkraftverkehr oder Führerschein Klasse D, D+E, D1, D1+E

Abschluss

Seminarbestätigung

Hinweis:
Die Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) wird nach Absolvierung von mind. 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren ausgestellt.
Weiters müssen folgende verpflichtende Kenntnisbereiche absolviert worden sein:
  • Verkehrssicherheit
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens
Hinweis gilt auch für die Bescheinigung über eine Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021).

Lernformat

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Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.

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