Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens

Allgemeine Information

  • Preis für 2025
    € 150,00 inkl. 10% USt.
  • AK Preis
    € 62,50
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  • Preis für 2026
    € 138,00 inkl. 10% USt.
  • AK Preis
    € 51,10
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8 KundInnen haben dieses Seminar in den letzten 12 Monaten bewertet.

Seminarorte und -zeiten

27.09.2025 - 27.09.2025
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Präsenztraining
Zeiten

Sa 09:00-17:00

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06648072782304

Seminar­nummer

4620005925

08.11.2025 - 08.11.2025
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7020002125

15.11.2025 - 15.11.2025
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Sa 08:00-12:00, 13:00-16:00

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8020004825

15.11.2025 - 15.11.2025
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17.02.2026 - 17.02.2026
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07.03.2026 - 07.03.2026
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Sa 09:00-13:00, 14:00-17:00

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7820000926

07.03.2026 - 07.03.2026
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Sa 08:00-12:00, 13:00-16:00

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9220001026

21.04.2026 - 22.04.2026
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Di 08:00-12:00; Mi 13:00-16:00

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06648072782304

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4620010526

06.10.2026 - 06.10.2026
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Zeiten

Di 08:00-12:00, 13:00-16:00

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06648072782304

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4620010626

14.11.2026 - 14.11.2026
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Zeiten

Sa 08:00-12:00, 13:00-16:00

Telefon­nummer

06648072784006

Seminar­nummer

8020008226

Wissenswertes

LenkerInnen von LKWs über 3,5 t hzG zum gewerbsmäßigen Transport von Gütern müssen einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen (§ 19b GütbefG).
Dieser wird von der zuständigen (Führerschein-) Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB absolviert und der zuständigen (Führerschein-)Behörde eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen. Das bfi Steiermark ist eine für die Weiterbildung gemäß § 12 GWB ermächtigte Ausbildungsstätte.

Diese Regelungen gelten ebenso für LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie, § 14c GelverkG/§ 44c KflG).

Ziel der Ausbildung

Nach dem Seminar
  • haben Sie erforderliche Kenntnisse im Umfang von 7 Stunden für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Güterkraftverkehr gem. § 19b GütbefG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) erworben.
Das Modul ist ebenfalls für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) anrechenbar.

Das Modul umfasst die gesetzlichen Anforderungen für den verpflichtenden Kenntnisbereich Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens.

Inhalt der Ausbildung

Kinematischen Kette und optimierte Nutzung

Zielgruppe

  • LenkerInnen von LKWs über 3,5 t hzG zum gewerbsmäßigen Transport von Gütern
  • LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen

Voraussetzungen

  • Grundqualifikation BerufskraftfahrerIn Güterverkehr oder Führerschein Klasse C, C+E, C1, C1+E
    oder
  • Grundqualifikation BerufskraftfahrerIn Personenkraftverkehr oder Führerschein Klasse D, D+E, D1, D1+E

Abschluss

Seminarbestätigung

Hinweis:
Die Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) wird nach Absolvierung von mind. 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren ausgestellt.
Weiters müssen folgende verpflichtende Kenntnisbereiche absolviert worden sein:
  • Verkehrssicherheit
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens
Hinweis gilt auch für die Bescheinigung über eine Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021).

Lernformat

Präsenztraining
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.

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