Ergänzung BUS: Fahrgastsicherheit und -komfort, Vorschriften, wirtschaftliches Umfeld
Allgemeine Information
- Transport I Logistik
- Gesetzlich anerkannte Abschlüsse
- 7 UE Info
-
Preis
€ 150,00 inkl. 10% USt.
-
Preis
€ 62,50Info
Seminarorte und -zeiten
Sa 08:00-16:00
4620006925
Sa 08:00-16:00
4620007025
Wissenswertes
Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB absolviert und der zuständigen (Führerschein-)Behörde eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.
Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen. Das bfi Steiermark ist eine für die Weiterbildung gemäß § 12 GWB ermächtigte Ausbildungsstätte.
Ziel der Ausbildung
- haben Sie erforderliche Kenntnisse im Umfang von 7 Stunden für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) erworben.
Inhalt der Ausbildung
- Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort für Bus
- Ladungssicherheit für Bus
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
- Wirtschaftliches Umfeld des Personenkraftverkehrs
Zielgruppe
- LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen
Voraussetzungen
Abschluss
Hinweis:
Die Bescheinigung über eine Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) wird nach Absolvierung von mind. 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren ausgestellt.
Weiters müssen folgende verpflichtende Kenntnisbereiche absolviert worden sein:
- Verkehrssicherheit
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens
Lernformat
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.
Kammer für Arbeiter und Angestellte
- AK 5% ACard
- AK 80-Euro-Bildungsscheck
- AK Karenzbildungskonto
- AK Bonus für die Berufsreifeprüfung
- AK Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe
- AK-Werkmeisterschule-Fördermöglichkeiten - Kontaktieren Sie die Mitarbeiter:innen der Business Unit Steiermark
Land Steiermark
- Steirischer Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen
- Steirischer Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
SFG
Stadt Graz
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Weiterbildungsgeld
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Fachkräftestipendium
- Individuelle Kursförderungen (Kontaktieren Sie Ihr regionales AMS)
Aufleb Umweltstiftung
Steirische Wirtschaftsförderung (SFG)
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Impuls-Qualifizierungsverbund
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Aufleb Umweltstiftung
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.