Berufsreifeprüfung - Modul Gesundheit und Soziales
Allgemeine Information
- Berufsreifeprüfung
- Berufsreifeprüfung
- 200 UE
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Preis
€ 1.500,00 inkl. 10% USt.
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Preis
€ 1.265,00Info
Wenn Sie die Prüfung beim bfi Steiermark machen, zahlen Sie zusätzlich 150 Euro Prüfungs-Gebühr.
Seminarorte und -zeiten
Do 18:00-22:00
3020045626
13 Raten zu je € 115,38
Wissenswertes
Die Berufsreifeprüfung ist eine vollständige Matura. Sie erlaubt ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs in Österreich. Im Bundes-Dienst ist die Berufsreifeprüfung gleichwertig zur traditionellen Matura. Sie ermöglicht den Zugang zum gehobenen Dienst.
Die Berufsreifeprüfung besteht aus 4 Prüfungen:
Ì Deutsch
Ì Englisch
Ì Mathematik
Ì Ein Fachbereich aus Ihrem Berufsfeld
Bis zu 3 Prüfungen können Sie im bfi Steiermark machen. Dort gibt es Vorbereitungskurse für Deutsch, Englisch, Mathematik und Fachbereiche. Mindestens 1 Prüfung machen Sie an einer höheren Schule. Diese Schule stellt das Zeugnis für die Berufsreifeprüfung aus. Das bfi Steiermark hilft Ihnen bei der Auswahl der Schule.
Die Fachbereichsprüfung entfällt, wenn Sie bestimmte Ausbildungen nachweisen können. Diese Ausbildungen sind genau geregelt, zum Beispiel:
Ì Meisterprüfung
Ì Bestimmte Befähigungsprüfungen
Ì Diplom einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Ì Abschluss einer Werkmeisterschule
Die Fachbereichsprüfung entfällt nur, wenn Sie bei der Ausbildung eine Abschlussarbeit gemacht haben.
Ziel der Ausbildung
Inhalt der Ausbildung
Ì Hygiene und Ernährung
Ì Betreuungs-Maßnahmen und Gesundheits-Training
Ì Biomechanik und Stoffwechsel
Ì angewandte Psychologie
Ì soziale Verwaltung und Sanitär-Recht
Ì Psychosomatik
Zielgruppe
Voraussetzungen
Sie können die Berufsreife-Prüfung machen, wenn Sie eine der folgenden Prüfungen oder Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen haben:
Ì Lehrabschluss-Prüfung nach dem Berufsausbildungs-Gesetz
Ì Facharbeiter*innen-Prüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-Gesetz
Ì mindestens 3 Jahre an einer mittleren Schule
Ì mindestens 3 Jahre Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz
Ì mindestens 30 Monate Ausbildung nach dem Gesetz über medizinisch-technische Dienste und Sanitätshilfs-Dienste
Ì Meister*innen-Prüfung nach der Gewerbeordnung
Ì Befähigungs-Prüfung nach der Gewerbeordnung
Ì land- und forstwirtschaftliche Meister-Prüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungs-Gesetz
Ì Dienst-Prüfung nach dem Beamten-Dienstrechts-Gesetz oder Vertragsbediensteten-Gesetz, mit mindestens 3 Jahren Dienstzeit nach dem 18. Lebensjahr
Sie können mit der Vorbereitung auf die Berufsreife-Prüfung schon während Ihrer Lehrlings-Ausbildung oder dem Besuch einer mittleren Schule beginnen. Bis zu 3 Teil-Prüfungen können Sie vor Abschluss Ihrer Ausbildung machen.
Für die letzte Teil-Prüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein und die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen erfolgreichen Abschluss:
Ì Abschluss aller Pflicht-Fächer in den Semestern der 10. und 11. Schulstufe. Das gilt für berufsbildende höhere Schulen oder höhere Anstalten für Lehrer- und Erzieher-Bildung. Dazu braucht man mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Ì Abschluss aller Module über Pflicht-Fächer der ersten 4 Semester. Das gilt für berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige oder höhere Anstalten für Lehrer- und Erzieher-Bildung für Berufstätige.
Ì Abschluss eines Haupt-Studienganges an einem Konservatorium. Dieser Studiengang muss in einer Verordnung des zuständigen Ministers genannt sein. Die Grundlage dafür ist das Studienförderungsgesetz 1992.
Ì Abschluss eines künstlerischen Studiums an einer Universität oder Privatuniversität. Das Studium muss mindestens 3 Jahre dauern. Die Grundlage dafür ist das Universitäts-Gesetz 2002 oder das Universitäts-Akkreditierungsgesetz. Für das Studium braucht man eine Zulassungs-Prüfung.
Ì Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur. Die Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur.
Ì Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz. Die Grundlage dafür ist das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz.
Abschluss
Lernformat
Blended Learning („Gemischtes Lernen“) ist die sinnvolle Verknüpfung von Präsenztraining und e-Learning bzw. Fernlernen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte
- AK 5% ACard
- AK 80-Euro-Bildungsscheck
- AK Karenzbildungskonto
- AK Bonus für die Berufsreifeprüfung
- AK Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe
- AK-Werkmeisterschule-Fördermöglichkeiten - Kontaktieren Sie die Mitarbeiter:innen der Business Unit Steiermark
SFG
Stadt Graz
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Weiterbildungsgeld
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Fachkräftestipendium
- Individuelle Kursförderungen (Kontaktieren Sie Ihr regionales AMS)
Aufleb Umweltstiftung
Steirische Wirtschaftsförderung (SFG)
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Impuls-Qualifizierungsverbund
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Aufleb Umweltstiftung
Blended Learning („Gemischtes Lernen“) ist die sinnvolle Verknüpfung von Präsenztraining und e-Learning bzw. Fernlernen.