Berufsreifeprüfung und Lehre mit Matura - Kostenlose Informationsveranstaltung
Seminarorte und -zeiten
Sa 10:00-12:00, Anmeldung erforderlich!
3020042326
Do 16:00-18:00, Anmeldung erforderlich!
3020042426
Mi 14:00-16:00
1020008526
Do 14:00-16:00
9220004726
Mo 14:00-16:00
8020023026
Di 14:00-16:00
9420006226
Do 14:30-16:30, Anmeldung erforderlich!
2620000226
Do 17:00-19:00 Anmeldung erforderlich!
7820009826
Di 14:00-16:00
6820008626
Di 17:00-19:00, Anmeldung erforderlich!
2020007426
Di 14:30-16:30, Anmeldung erforderlich!
7020005826
Di 14:00-16:00
9020004826
Do 15:00-17:00, Anmeldung erforderlich!
2820000326
Do 17:00-19:00, Anmeldung erforderlich!
5820009226
Di 17:00-19:00, Anmeldung erforderlich!
9820002126
Wissenswertes
Was ist die Berufsreifeprüfung?
Die Begriffe "Berufsmatura", "Lehre und Matura", "Lehre mit Matura" und "Berufsreifeprüfung" bedeuten alle dasselbe. Sie ermöglichen die Matura, ohne eine höhere Schule zu besuchen.
Die Berufsreifeprüfung ist eine vollständige Matura. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs in Österreich. Im Staatsdienst ist sie gleichwertig mit der normalen Matura für den gehobenen Dienst.
Welche Fächer muss man für die Berufsreifeprüfung absolvieren?
Die Berufsreifeprüfung hat vier Prüfungen:
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Ein Fachbereich aus Ihrem Berufsfeld
Bis zu drei Prüfungen können Sie im bfi Steiermark machen. Dort gibt es Vorbereitungskurse für Deutsch, Englisch, Mathematik und verschiedene Fachgebiete. Eine Prüfung müssen Sie an einer höheren Schule als externe Prüfung ablegen. Diese Schule stellt auch das Abschlusszeugnis aus. Wir helfen Ihnen gerne, die passende Schule zu finden.
Die Prüfung im Fachbereich entfällt, wenn Sie bestimmte Nachweise haben. Dazu gehören bestimmte Meisterprüfungen oder
- Ein Diplom von einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
- Ein Abschluss von einer Werkmeisterschule
- Ein Abschluss einer vierjährigen mittleren Schule mit Abschlussarbeit.
Ziel der Ausbildung
Inhalt der Ausbildung
- Zugangsvoraussetzungen
- Gesetzliche Grundlagen
- Ausbildungsziele
- Inhalte der einzelnen Fächer
- Prüfungsablauf
- Möglichkeiten, anerkannte Prüfungen anrechnen zu lassen
- Organisatorischer Ablauf
- Kosten
- Fördermöglichkeiten
Unsere Verantwortlichen für die Ausbildung beantworten gerne Ihre persönlichen Fragen.
Zielgruppe
Voraussetzungen
Sie können sich schon während Ihrer Lehrlingsausbildung oder während des Besuchs einer BMS auf die Prüfung vorbereiten. Bis zu 3 Teilprüfungen können Sie schon vor dem Abschluss Ihrer Ausbildung oder Prüfung machen.
Für die letzte Teilprüfung müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Außerdem müssen Sie die formalen Zugangskriterien erfüllen.
Die Behörde erkennt folgende Abschlüsse oder Ausbildungen an:
- Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
- FacharbeiterInnenprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
- mindestens dreijährige mittlere Schule
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
- MeisterInnenprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
- Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige
- erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität gemäß Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120, oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, BGBl. I Nr. 168/1999, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur - MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG), BGBl. I Nr. 89/2012.
Lernformat
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.
Kammer für Arbeiter und Angestellte
- AK 5% ACard
- AK 80-Euro-Bildungsscheck
- AK Karenzbildungskonto
- AK Bonus für die Berufsreifeprüfung
- AK Ausbildungsförderungen für Gesundheits- und Sozialberufe
- AK-Werkmeisterschule-Fördermöglichkeiten - Kontaktieren Sie die Mitarbeiter:innen der Business Unit Steiermark
SFG
Stadt Graz
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Weiterbildungsgeld
- Bildungskarenz
- Bildungsteilzeit
- Fachkräftestipendium
- Individuelle Kursförderungen (Kontaktieren Sie Ihr regionales AMS)
Aufleb Umweltstiftung
Steirische Wirtschaftsförderung (SFG)
Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark
- Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
- Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Impuls-Qualifizierungsverbund
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF)
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Aufleb Umweltstiftung
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