Ergänzung BUS: Fahrgastsicherheit und -komfort, Vorschriften, wirtschaftliches Umfeld

Allgemeine Information

  • Preis
    € 150,00 inkl. 10% USt.
  • AK Preis
    € 62,50
     Info

Seminarorte und -zeiten

20.09.2025 - 20.09.2025
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Präsenztraining
Zeiten

Sa 08:00-16:00

Telefon­nummer

06648072782304

Seminar­nummer

4620007025

Wissenswertes

LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen (Gelegenheitsverkehr und Kraftfahrlinie) müssen einen gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis mit sich führen (§ 14c GelverkG/§ 44c KflG). Dieser wird von der zuständigen (Führerschein-) Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form des Codes "95" eingetragen.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis muss alle fünf Jahre erneuert werden. Dazu muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder - wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist - vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung gemäß § 12 GWB absolviert und der zuständigen (Führerschein-)Behörde eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden.

Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen. Das bfi Steiermark ist eine für die Weiterbildung gemäß § 12 GWB ermächtigte Ausbildungsstätte.

Ziel der Ausbildung

Nach dem Seminar
  • haben Sie erforderliche Kenntnisse im Umfang von 7 Stunden für die Bescheinigung über die Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) erworben.
Das Modul umfasst die gesetzlichen Anforderungen für den verpflichtenden Kenntnisbereich Verkehrssicherheit.

Inhalt der Ausbildung

  • Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort für Bus
  • Ladungssicherheit für Bus
  • Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
  • Wirtschaftliches Umfeld des Personenkraftverkehrs

Zielgruppe

  • LenkerInnen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen

Voraussetzungen

Grundqualifikation BerufskraftfahrerIn Personenkraftverkehr oder Führerschein Klasse D, D+E, D1, D1+E

Abschluss

Seminarbestätigung

Hinweis:
Die Bescheinigung über eine Weiterbildung für den Personenkraftverkehr gem. § 14c GelverkG/§ 44c KflG iVm § 12 GWB (BGBl. II Nr. 139/2008 idF II Nr. 531/2021) wird nach Absolvierung von mind. 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren ausgestellt.
Weiters müssen folgende verpflichtende Kenntnisbereiche absolviert worden sein:
  • Verkehrssicherheit
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens

Lernformat

Präsenztraining
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.
Close 1 Unterrichtseinheit = 60 Minuten
Close Der AK-Preis ergibt sich abzüglich 5 % für AK-Mitglieder und Einlösung des 80-Euro-AK-Bildungsschecks (gilt nur für Produkte, die mit dem AK-Logo gekennzeichnet sind).
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Close Präsenztraining
Beim Präsenztraining befinden sich die SeminarteilnehmerInnen und der/die TrainerIn zur gleichen Zeit am gleichen Ort - zum Beispiel in einem Seminarraum, einer Werkstätte oder einem Labor.
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Anmeldung

 

Nach Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars erhalten Sie vom bfi Steiermark Ihre schriftliche Anmeldebestätigung.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des bfi Steiermark.
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