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Berufsreifeprüfung - mit Berufsausbildung und Berufspraxis zur Matura

Das bfi Steiermark erhöhte im Sektor Berufsreifeprüfung seinen Marktanteil auf 71 % erhöhen. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr. Die Individuellen Bedürfnisse der KursteilnehmerInnen stehen bei uns im Vordergrund. Die bfi-Vorbereitungslehrgänge werden deshalb laufend um neue Fachbereiche und Zusatzangebote erweitert. Erwachsenengerechte Lernmethoden und individuelle Lernhilfen unterstützen bei den Prüfungsvorbereitungen. Die variablen Kurszeiten erleichtern den TeilnehmerInnen die Organisation und die Vorbereitung auf die Prüfungen.

Die Prüfungsvorbereitung ist individuell gestaltbar – die Reihenfolge Ihrer Teilprüfungen wählen Sie selbst. Drei der insgesamt vier Teilprüfungen können Sie direkt in Ihrem bfi-Bildungszentrum vor Ort ablegen. Das bfi Steiermark bereitet Sie in 2–3-semestrigen Vorbereitungslehrgängen optimal auf die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung vor.
 
 
Was ist die Berufsreifeprüfung?
 
Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine vollwertige Matura. Sie berechtigt uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs. Im Bundesdienst ist die Berufsreifeprüfung der traditionellen Matura bezüglich der Einstufung in den gehobenen Dienst gleichgestellt.
 
Wer kann die Berufsreifeprüfung ablegen?
 
Sie können die Berufsreifeprüfung ablegen, wenn Sie eine der im Folgenden genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben. Mit der Vorbereitung können Sie aber auch schon gleichzeitig mit Ihrer Lehrlingsausbildung oder dem Besuch einer BMS beginnen, denn bis zu drei Teilprüfungen können Sie bereits vor erfolgreichem Abschluss einer der u. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen ablegen. Bei Antritt zur letzten Teilprüfung müssen Sie jedoch das 19. Lebensjahr vollendet haben bzw. die formalen Zugangskriterien erfüllen.
  • Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • FacharbeiterInnenprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes,
  • BGBl. Nr. 298/1990 • mindestens dreijährige mittlere Schule
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • MeisterInnenprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten

 

Aus welchen Fächern setzt sich die Berufsreifeprüfung zusammen?

Die Berufsreifeprüfung umfasst die vier Teilprüfungen
und einen
aus Ihrem erlernten bzw. ausgeübten Berufsfeld.
Bis zu drei Teilprüfungen können Sie im bfi Steiermark im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge für Deutsch, Mathematik, Englisch und der angebotenen Fachbereiche ablegen. Mindestens eine Teilprüfung legen Sie als Externistenprüfung an einer höheren Schule ab. Diese Schule stellt auch das Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung aus. Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl der entsprechenden Schule behilflich. Die Fachbereichsprüfung entfällt bei Nachweis bestimmter, durch Verordnung genau festgelegter MeisterInnenprüfungen, bestimmter Befähigungsprüfungen, eines Diploms einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule, bei Abschluss einer WerkmeisterInnenschule oder einer vierjährigen berufsbildenden mittleren Schule, sofern im Rahmen der Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde.
 
 
Welche Fachbereiche werden angeboten?
 
- Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Volkswirtschaft (nähere Infos)
- Ernährung und touristisches Management (nähere Infos)
- Gesundheit und Soziales (nähere Infos)
- Medieninformatik (nähere Infos)
- Elektrotechnik (nähere Infos)
- Maschinenbau (nähere Infos)
 

 
Informationen zur Berufsreifeprüfung erhalten Sie auch unter der unserer Service-Line 05 7270 zum Ortstarif.


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