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Steuervorteile für Unternehmen

Als UnternehmerIn können Sie folgende Steuervorteile nutzen:

  • die Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildungen als Betriebsausgaben
  • den Bildungsfreibetrag (BFB) von 20 % der Kosten oder
  • die Bildungsprämie von 6 %

     

Zusätzlich zu den für die MitarbeiterInnen aufgewendeten externen Aus- und Weiterbildungskosten (Betriebsausgaben) können UnternehmerInnen einen BFB in der Höhe von 20 % geltend machen.
 
Alternativ zum BFB kann eine 6%ige Bildungsprämie geltend gemacht werden, die vom Finanzamt per Gutschrift ausbezahlt wird.
 
Konkret heißt das, dass für Unternehmen, die wenig Steuer zahlen, die Bildungsprämie meist günstiger ist. Der Bildungsfreibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage; die Bildungsprämie ist Bargeld des Finanzamtes für das Unternehmen.
 
 

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