Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen außer Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, sonstige juristische Personen öffentlichen Rechts, Arbeitsmarktservice, politische Parteien und radikale Vereine.
Förderbar sind folgende ArbeitnehmerInnen im vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz:
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren
- Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule
- WiedereinsteigerInnen
- ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen mit mindestens 16 Stunden. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählten Qualifizierungsmaßnahmen als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen sind und das Begehren spätestens eine Woche vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahmen beim AMS eingebracht wird.
Die Höhe der Förderung beträgt 70 % der Kursgebühren für ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren. Im Falle der Förderung von ArbeitnehmerInnen ab 45 bis 49 Jahren, TeilnehmerInnen in Qualifizierungsverbünden und Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule beträgt die Höhe der Förderung 60 % der Kursgebühren.
Für ArbeitnehmerInnen, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Sonderregelung Gesundheits- und Sozialwesen teilnehmen, beträgt die Höhe der Förderung 66,7 % der Kursgebühren (75 % bei Frauen ab 45 Jahren).
Alle entsprechenden Informationen, Förderleitfäden und Anträge finden Sie unter http://www.ams.at
Ein Qualifizierungsverbund ist ein Netzwerk mehrerer Betriebe, mit dem Ziel, gemeinsam und unter besonderer Berücksichtigung des „Productive-Aging-Ansatzes“ Qualifizierungsmaßnahmen für die MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen. Die vom AMS Steiermark und dem ESF finanzierte Qualifizierungsberatung unterstützt den Aufbau von Qualifizierungsverbünden.
Die Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden richtet sich an alle ArbeitgeberInnen, wenn sich
- mindestens 5 Unternehmen zusammenschließen und
- mindestens 50 % der beteiligten Betriebe Klein- oder Mittelunternehmen sind.
Die BeraterInnen unterstützen die Betriebe
- beim Aufbau eines Netzwerkmanagements,
- bei der Festlegung von Verbundstatuten,
- bei der Erarbeitung eines Productive-Aging-Konzeptes,
- bei der Erstellung eines Qualifizierungsprogramms.
Die Verbundberatung erfolgt durch das vom AMS Steiermark beauftragte Beratungsunternehmen bit Management. Die Beratungskosten werden zur Gänze vom AMS und dem ESF übernommen.
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Ziel ist es, im Rahmen von Kurzarbeit die ausfallende Arbeitszeit für arbeitsmarktpolitisch und betrieblich sinnvolle Qualifizierung zu nutzen, damit durch Qualifizierung die Betriebe ihre Anpassungsfähigkeit und die von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen ihre Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen, nicht jedoch juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Ausbildungskonzeptes sind folgende Personen förderbar:
- alle ArbeitnehmerInnen, die im Rahmen einer Kurzarbeitsvereinbarung mindestens 16 Ausfallstunden für förderbare Qualifizierungsmaßnahmen verwenden und hierfür eine geförderte Qualifizierungsunterstützung beziehen.
- Förderbar sind auch überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, sofern die Qualifizierung im Rahmen der Kurzarbeit erfolgt (keine Förderung durch die Aufleb GmbH).
Nicht förderbar sind:
- UnternehmenseigentümerInnen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamte oder ArbeitnehmerInnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
- Lehrlinge
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Ausbildungskonzeptes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 60 % der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt € 10.000,– pro TeilnehmerIn und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Hotel- Gastgewerbe
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe. Ziel ist es, die Dauer der Saisonarbeitslosigkeit zu reduzieren und Weiterbildungsaktivitäten zu fördern.
Diese Förderung erhalten alle ArbeitgeberInnen im Hotel- und Gastgewerbe, die in der Woche vor dem (geplanten) Saisonbeginn im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen und mitfinanzieren.
Wer wird gefördert?
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar:
ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gastgewerbe, die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und unmittelbar vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme beim Arbeitsmarktservice arbeitslos oder in Schulung vorgemerkt sind.
Nicht förderbar sind UnternehmenseigentümerInnen, Lehrlinge, überlassene ArbeiterInnen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, die mindestens 25 Stunden pro TeilnehmerIn umfassen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht wird.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 90 % der Kursgebühren.