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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Begabtenförderung   

       


Die Begabtenförderung ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft , Familie und Jugend und der Wirtschaftskammern, mit dem LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolviert haben und an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen bzw. teilgenommen haben, unterstützt werden.

Voraussetzungen:
Die LehrabsolventInnen dürfen zu Beginn der Ausbildung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und weisen ihre begabung durch eine der folgenden Voraussetzungen nach:.
  • Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg
  • UnternehmerInnenprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
 
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
  • Werkmeisterschulen
  • Vorbereitungskurse auf die MeisterInnenprüfung, Befähigungsprüfung, UnternehmerInnenprüfung und Eignungsprüfung
 
Förderungsausmaß und Förderungsabwicklung:
Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgesetzt und hängt von der Anzahl der bewilligten Anträge ab. Ein angemessener Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen. Auf Gewährung einer Begabtenförderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragstellung erfolgt mit dem Abschluss- bzw. entsprechenden Zwischenzeugnis (Semesterzeugnis) der beantragten Bildungsmaßnahme.
 
Details zur Antragstellung und Förderungsabwicklung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien (Download unter www.ifa.or.at/begabtenfoerderung/).
 
 

 

 


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