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Fachausbildung Sicherheitsfachkraft mit E-Learning

02.02.2012
Betriebe sind gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994 und der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO) verpflichtet, je nach Größe ihrer Arbeitsstätten, Sicherheitsfachkräfte einzusetzen.
 
Durch diese Ausbildung werden Ihre MitarbeiterInnen dazu befähigt, die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zu erfüllen und diese Tätigkeit auszuüben. Sie erlangen nicht nur das dazu nötige Wissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der maßgeblichen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, sondern sie erwerben auch mit dieser Zusatzqualifikation eine europaweit anerkannte Berechtigung als Sicherheitsfachkraft.
 
Voraussetzungen:
Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis; sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung (Eignungstest über technische Grundkenntnisse).
 
 
Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage oder kontaktieren Sie Herrn Tuller Martin | Tel. 05 7270 DW 4101 | E-Mail: martin [dot] tulleratbfi-stmk [dot] at.
Oder besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung und melden Sie sich hier gleich an.

 


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